Kompetenzen

Die PK Coiffure hat gemäss Art. 49 GAV insbesondere die folgenden Kompetenzen:

  • Durchsetzung des Anspruches auf Feststellung

  • Kontrolle in den Betrieben und auf den Arbeitsstellen über die Einhaltung der normativen Bestimmungen des GAV (inklusive Einhaltung des Verbotes bezüglich Schwarzarbeit)

Die PK Coiffure kann zudem Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen, welche gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen verletzen, mit einer Konventionalstrafe belegen (Art. 51 GAV).