Aufgaben

Zusammenarbeit der Vertragsparteien und Vollzug des Gesamtarbeitsvertrage

Gemäss den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages bezweckt die PK Coiffure:

  • die Förderung der Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien und

  • den Vollzug des GAV für das Coiffeurgewerbe in der Schweiz.

Die PK Coiffure beurteilt zudem auf Begehren und als erste Anlaufstelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

Die zentrale Geschäftsstelle der PK Coiffure ist unter anderem zuständig für

  • die Beantwortung von Fragen der Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen zum GAV

  • die Durchführung von Lohnbuchkontrollen

  • die Organisation und Durchführung von Vorstandssitzungen und Vollversammlungen der Paritätischen Kommission

  • das Inkasso der Vollzugsbeiträge.