Presse
Ansprechpartner für Presseanfragen
PK Coiffure
Radgasse 3
Postfach
8021 Zürich
Tel. +41 (0)43 366 66 92
E-Mail: info@pk-coiffure.ch
Ansprechpartner für Presseanfragen
PK Coiffure
Radgasse 3
Postfach
8021 Zürich
Tel. +41 (0)43 366 66 92
E-Mail: info@pk-coiffure.ch
08.01.2024 | Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Coiffeurgewerbe |
27.04.2020 | Coiffeurgeschäfte dürfen am 27. April wieder öffnen |
01.03.2019 | Insgesamt positive Bilanz nach einem Jahr GAV |
27.02.2018 | Branche stärken, Beruf aufwerten |
Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, reduziert sich der Normalsatz der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2018 von 8% auf 7,7%. Dies hat auch Auswirkungen auf die Lohnabrechnungen bei denjenigen Löhnen, welche sich ganz oder teilweise am Umsatz ausrichten (siehe aktualisierte Lohnabrechnung, Version Januar 2018).
Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 27. April 2010, vom 6. Dezember 2012, vom 30. August 2013 und vom 20. Oktober 2016 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Coiffeurgewerbe wurde vom Bundesrat mit Beschluss vom 17. August 2017 mit Wirkung ab 1. September 2017 bis zum 31. März 2018 verlängert.