Anschlusserklärung für Nicht-Branchenverbandsmitglieder
Die pandemiebedingten Herausforderungen der letzten zwei Jahre haben aufgezeigt, dass starke Berufs- und Branchenverbände wichtig sind, um Betroffene schnell und zielgerichtet zu informieren und deren Interessen zu vertreten. Wer keinem Branchenverband angehört, kann sich jedoch als Einzelvertragspartner mittels sog. Anschlusserklärung dem GAV anschliessen, um aus erster Hand ebenfalls Auskünfte und Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erhalten. Zudem leisten Sie mit Ihrer Anschlusserklärung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Lohn- und Arbeitsbedingungen des GAV. Ihre Anschlusserklärung können Sie mit diesem Formular abgeben.