Anpassung der Basislöhne per 1. Januar 2023
Die Vertragspartner des GAV haben sich auf eine Erhöhung der geltenden Basislöhne um CHF 50.- pro Monat für alle Lohnkategorien ab 1. Januar 2023 geeinigt (pro rata bei Teilzeit). Die übrigen Lohn- und Arbeitsbedingungen des GAV bleiben unverändert. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung der Verlängerung und Änderung des GAV für das Jahr 2023 gutgeheissen.
Den entsprechnenden Bundesratbeschluss mit der Lohntabelle 2023 finden Sie hier.
Anschlusserklärung für Nicht-Branchenverbandsmitglieder
Die pandemiebedingten Herausforderungen der letzten zwei Jahre haben aufgezeigt, dass starke Berufs- und Branchenverbände wichtig sind, um Betroffene schnell und zielgerichtet zu informieren und deren Interessen zu vertreten. Wer keinem Branchenverband angehört, kann sich jedoch als Einzelvertragspartner mittels sog. Anschlusserklärung dem GAV anschliessen, um aus erster Hand ebenfalls Auskünfte und Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erhalten. Zudem leisten Sie mit Ihrer Anschlusserklärung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Lohn- und Arbeitsbedingungen des GAV. Ihre Anschlusserklärung können Sie mit diesem Formular abgeben.